Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Rostyslav Tulika, Tail Forge Technologies, ansässig in Herbstein (im Folgenden „Entwickler" genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde" genannt), sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (B2B-Geschäft).

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Entwickler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich (Textform gemäß § 126b BGB genügt) zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen dem Entwickler und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.4 Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die AGB regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung, Überlassung, Wartung und Pflege von Software (insbesondere SaaS/Webanwendungen, WordPress-Individuallösungen) durch den Entwickler.

2.2 Spezifische Leistungen (Erstellung, Wartung, Support) werden in separaten Einzelverträgen oder Anlagen (z.B. Software-Erstellungsvertrag, Anlage A – WordPress-Projekt, Software-Wartungs- und Pflegevertrag, Service Level Agreement) konkretisiert. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Einzelverträgen/Anlagen haben die Regelungen des Einzelvertrages bzw. der Anlage Vorrang.

2.3 Leistungsbeschreibungen, Angebote und Spezifikationen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (Textform genügt) bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages bzw. der Anlage. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

3.2 Sofern monatliche Vergütungen vereinbart sind, sind diese jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig. Bei einmaligen Projektvergütungen (z.B. WordPress-Projekt) gelten die in der jeweiligen Anlage oder im Einzelvertrag festgelegten Zahlungsziele. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

3.3 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen (Wartung/SaaS): Der Entwickler ist berechtigt, die monatliche Vergütung für fortlaufende Leistungen einmal jährlich zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland, wie er vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, beträgt jedoch maximal 10% der bisherigen Vergütung. Die Anpassung ist dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich (Textform genügt) mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.

3.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Entwickler berechtigt, seine Leistungen (einschließlich Wartung, Support und Zugang zur Software) bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen. Hierdurch entstehende Ausfallzeiten werden nicht auf die SLA-Verfügbarkeit angerechnet.

3.5 Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rechteübertragung und Urheberrecht

4.1 Sofern im Einzelvertrag oder der Anlage ausdrücklich vereinbart, werden dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Urheberrechte (einschließlich aller Nutzungs- und Verwertungsrechte gemäß §§ 31 ff. UrhG) an der individuell erstellten Software übertragen.

4.2 Die Rechteübertragung umfasst das Recht zur Bearbeitung, Änderung und Weiterentwicklung der Software sowie das Recht zur Unterlizenzierung an Dritte.

4.3 Wiederverwendbare Komponenten und Module: Der Entwickler behält sich vor, wiederverwendbare Softwarekomponenten, Bibliotheken, Frameworks und Know-how, die nicht spezifisch für den Kunden entwickelt wurden, auch für andere Projekte zu nutzen. Hieran werden keine ausschließlichen Rechte übertragen.

4.4 Drittanbieter-Software: Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Software Dritter (z.B. WordPress-Core, Plugins, Themes) zum Einsatz kommt, gelten hierfür die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber. Der Entwickler überträgt insoweit nur die Rechte, die ihm selbst zustehen oder die unter Open-Source-Lizenzen (z.B. GPL) verfügbar sind. Für die Einhaltung dieser Lizenzen ist nach Übergabe der Kunde verantwortlich.

4.5 Quellcode-Hinterlegung (Source Code Escrow): Auf Wunsch des Kunden kann gegen Aufpreis eine Treuhand-Hinterlegung des Quellcodes bei einem neutralen Treuhänder vereinbart werden. Die Kosten trägt der Kunde.

4.6 Nutzungsrechte nach Vertragsende: Updates, Patches oder Module, die dem Kunden während der Vertragslaufzeit überlassen wurden, dürfen vom Kunden auch nach Beendigung des Vertrages im bisherigen Umfang weiter genutzt werden. Der Entwickler übernimmt nach Vertragsende keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Wartung der Software, insbesondere nicht bei Änderungen oder Weiterentwicklungen durch Dritte oder den Kunden selbst.

4.7 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verbleibt das Nutzungsrecht beim Entwickler, sofern nicht anders vereinbart.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Gewährleistung

Der Entwickler gewährleistet, dass die Software bei Übergabe bzw. Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und frei von Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. produktivem Einsatz. Bei WordPress-Projekten gelten die spezifischen Abnahmeregelungen gemäß Anlage A.

5.2 Haftungsbeschränkung – Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Entwickler nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.

5.3 Haftungsbeschränkung – Grobe Fahrlässigkeit

Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Entwickler unbeschränkt. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.4 Vorsatz

Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet der Entwickler unbeschränkt.

5.5 Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.6 Ausschluss von Folgeschäden

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust (soweit durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar) und sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5.7 Datensicherung

Der Kunde ist für die regelmäßige und eigenverantwortliche Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Entwickler haftet für Datenverlust nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass er regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat und der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

5.8 Produktionsausfall

Ausfälle müssen dem Entwickler unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden. Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach dem vereinbarten Service Level Agreement (SLA). Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfalls sind auf die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsgrenzen beschränkt.

5.9 Mitverschulden

Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (z.B. regelmäßige Updates, Sicherheitspatches, Schulung der Mitarbeiter) zur Schadensminderung beizutragen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann die Haftung des Entwicklers entsprechend § 254 BGB gemindert werden.

5.10 Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach der Handlung, die den Schaden verursacht hat. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz.

5.11 Haftungsausschluss für externe Infrastruktur

Sofern der Kunde die Software auf eigener oder durch Dritte bereitgestellter Infrastruktur (z.B. Hosting bei STRATO AG oder anderen Anbietern) betreibt, haftet der Entwickler nicht für Ausfälle, Sicherheitslücken, Performance-Probleme oder Datenverluste, die auf die Infrastruktur des Hosters zurückzuführen sind. Der Entwickler schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Funktionsfähigkeit der Hosting-Infrastruktur und ist nicht Betreiber der Server. Dies gilt insbesondere für WordPress-Projekte gemäß Anlage A.

6. Datenschutz und Datensicherheit

6.1 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit der Entwickler im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages.

6.2 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Entwickler verpflichtet sich, die im AVV beschriebenen technisch-organisatorischen Maßnahmen einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

6.3 Meldepflichten

Der Entwickler informiert den Kunden unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO, soweit diese im Verantwortungsbereich des Entwicklers liegen.

6.4 Datenlöschung

Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder auf Wunsch des Kunden herausgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

7.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine technische Infrastruktur (Server, Netzwerk, Browser) die Mindestanforderungen der Software erfüllt. Bei WordPress-Projekten sind die technischen Voraussetzungen in Anlage A detailliert aufgeführt.

7.3 Verzögerungen durch Verletzung der Mitwirkungspflichten

Verzögerungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Entwicklers. Die Fristen für die Leistungserbringung verlängern sich entsprechend. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

7.4 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner (Projektverantwortlicher), der für alle projektrelevanten Entscheidungen bevollmächtigt ist.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Die Laufzeit von Verträgen richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Anlage.

8.2 Bei Wartungs- und Pflegeverträgen sowie unbefristeten SaaS-Verträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht einer der Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (Textform genügt) kündigt.

8.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Ein Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  • Wesentliche und wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung mit angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage)
  • Insolvenz oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit

8.4 Folgen der Kündigung

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist der Kunde verpflichtet, 50% der bis zum ordentlichen Vertragsende noch fälligen Vergütungen zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Entwickler sind bereits gezahlte Vergütungen nicht erstattungsfähig.

8.5 Rückgabe von Daten

Nach Vertragsende stellt der Entwickler dem Kunden auf Anfrage eine Kopie aller Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Diese Leistung kann gesondert berechnet werden.

9. Geheimhaltung

9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

9.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, Datenbankschemata, Geschäftsprozesse, Kundenlisten und alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen.

9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht.

10. Referenzen und Marketing

10.1 Der Entwickler ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und das Logo des Kunden für Marketingzwecke (Website, Broschüren, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

10.2 Screenshots oder Beschreibungen der erstellten Software dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden veröffentlicht werden.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.

11.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gießen, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der Einzelverträge/Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform gemäß § 126b BGB genügt).

11.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.5 Abtretung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Entwicklers an Dritte abtreten.



Anlage A – WordPress-Projekt

Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von WordPress-Individualsoftware

Diese Anlage A ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tail Forge Technologies und regelt die spezifischen Bedingungen für die Entwicklung und Übergabe von WordPress-basierten Individuallösungen.

A.1 Projektumfang und Leistungsbeschreibung

A.1.1 Gegenstand

Gegenstand dieser Anlage ist die Erstellung einer individuellen WordPress-Website oder WordPress-Anwendung (im Folgenden „WordPress-Projekt") gemäß der mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.

A.1.2 Leistungsumfang

Der Entwickler erbringt folgende Leistungen:

  • Installation und Grundkonfiguration von WordPress
  • Entwicklung oder Anpassung von Themes und/oder Plugins gemäß Spezifikation
  • Integration von vereinbarten Drittanbieter-Plugins und -Themes
  • Einrichtung von Inhalten (soweit vertraglich vereinbart)
  • Technische Tests und Qualitätssicherung im Rahmen der vereinbarten Testkriterien
  • Übergabe des WordPress-Projekts gemäß Abnahmebedingungen

A.1.3 Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten

Sofern nicht gesondert vereinbart, umfasst der Leistungsumfang nicht:

  • Bereitstellung von Hosting, Servern oder Infrastruktur
  • Laufende Wartung, Updates oder Sicherheitspatches nach Abnahme
  • Support oder technische Betreuung nach Abnahme ohne separaten Wartungsvertrag
  • Schulungen oder Dokumentation über die vertraglich vereinbarte hinaus
  • Leistungen Dritter (z.B. Lizenzen für Premium-Plugins/Themes), soweit nicht ausdrücklich als Teil des Projekts definiert

A.2 Technische Voraussetzungen

A.2.1 Verantwortlichkeit des Kunden für Hosting

Der Kunde ist für die Bereitstellung und den Betrieb der technischen Infrastruktur (Webhosting, Datenbank, Domain) verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Hosting-Anbieters (z.B. STRATO AG)
  • Sicherstellung der Mindestanforderungen an Server-Ressourcen (PHP-Version, Datenbank, Speicherplatz)
  • Verwaltung von Zugangsdaten, FTP, SSH, Datenbanken
  • Einrichtung von SSL-Zertifikaten (z.B. Let's Encrypt)
  • Regelmäßige Backups der Website und Datenbank

A.2.2 Mindestanforderungen

Für den Betrieb des WordPress-Projekts muss die Hosting-Umgebung des Kunden folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • PHP: Version 8.0 oder höher (empfohlen: aktuelle stabile Version)
  • Datenbank: MySQL 5.7+ oder MariaDB 10.3+
  • Webserver: Apache mit mod_rewrite oder Nginx
  • HTTPS: SSL/TLS-Verschlüsselung
  • Speicherplatz: Mindestens 1 GB verfügbar
  • PHP-Speicherlimit: Mindestens 256 MB (empfohlen: 512 MB)

Der Kunde stellt sicher, dass diese Anforderungen während der Entwicklung und nach Übergabe erfüllt sind.

A.2.3 Haftungsausschluss für Hosting und Infrastruktur

Der Entwickler übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für:

  • Ausfälle, Performance-Probleme oder Sicherheitslücken des Hosting-Anbieters
  • Datenverluste aufgrund unzureichender Backup-Strategien des Kunden
  • Inkompatibilitäten oder Probleme, die auf veraltete Server-Software oder fehlende Voraussetzungen zurückzuführen sind
  • Verfügbarkeit, Erreichbarkeit oder Geschwindigkeit der Website nach Übergabe

A.3 Drittanbieter-Software (Plugins, Themes, WordPress-Core)

A.3.1 Verwendung von Drittanbieter-Software

WordPress-Projekte basieren typischerweise auf:

  • WordPress-Core (Open Source, GPL-Lizenz)
  • Drittanbieter-Plugins (kostenlos oder Premium)
  • Drittanbieter-Themes (kostenlos oder Premium)

A.3.2 Lizenzbestimmungen

Für alle eingesetzten Drittanbieter-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber. Der Entwickler überträgt insoweit nur die Rechte, die ihm selbst zustehen oder die unter Open-Source-Lizenzen (z.B. GPL) verfügbar sind.

A.3.3 Haftungsausschluss für Drittanbieter-Software

Der Entwickler übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für:

  • Funktionalität, Sicherheit oder Kompatibilität von Drittanbieter-Plugins oder -Themes
  • Sicherheitslücken, Bugs oder Updates von Drittanbieter-Software
  • Lizenzkonformität oder rechtliche Risiken aus der Nutzung von Drittanbieter-Software (der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich)
  • Verfügbarkeit oder Support durch Drittanbieter

Der Entwickler wählt Drittanbieter-Software nach bestem Wissen und Gewissen aus, kann jedoch keine Garantie für deren dauerhafte Funktionsfähigkeit oder Sicherheit übernehmen.

A.3.4 Premium-Lizenzen

Sofern Premium-Plugins oder -Themes erforderlich sind, werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt oder vom Kunden direkt erworben. Der Kunde ist für die Verlängerung und Verwaltung dieser Lizenzen nach Projektabschluss selbst verantwortlich.

A.4 Abnahme und Testkriterien

A.4.1 Abnahmebedingungen

Das WordPress-Projekt gilt als abgenommen, wenn:

  1. Der Entwickler dem Kunden die fertiggestellte Website auf einer Test- oder Produktivumgebung bereitstellt,
  2. Der Kunde innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung eine schriftliche Abnahmeerklärung abgibt oder
  3. Der Kunde das WordPress-Projekt produktiv nutzt (z.B. durch Veröffentlichung der Website) oder
  4. Die Abnahmefrist von 14 Werktagen ohne schriftliche Mängelrüge verstreicht (fiktive Abnahme).

A.4.2 Mängelrüge

Mängel sind innerhalb der Abnahmefrist von 14 Werktagen schriftlich (Textform genügt) und detailliert zu rügen. Als Mangel gilt nur eine wesentliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Unwesentliche Mängel, die die Nutzbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

A.4.3 Testkriterien

Der Entwickler führt folgende Tests durch:

  • Funktionale Tests gemäß Leistungsbeschreibung
  • Browser-Kompatibilität (aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari, Edge)
  • Responsive Design (Desktop, Tablet, Mobile)
  • Performance-Grundprüfung (Ladezeiten im Rahmen der Hosting-Voraussetzungen)

A.4.4 Keine Gewährleistung für nicht vereinbarte Funktionen

Der Entwickler gewährleistet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Funktionen. Für Funktionen oder Design-Elemente, die nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

A.5 Übergabe und Bereitstellung

A.5.1 Übergabe des Projekts

Nach erfolgreicher Abnahme übergibt der Entwickler dem Kunden:

  • Die vollständige WordPress-Installation (Dateien und Datenbank)
  • Zugangsdaten zum WordPress-Admin-Bereich
  • Dokumentation (soweit vertraglich vereinbart)
  • Quellcode von individuell entwickelten Themes/Plugins (sofern Rechteübertragung vereinbart)

A.5.2 Eigenverantwortung des Kunden

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Kunde für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit der Website verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • Regelmäßige Backups
  • Installation von Sicherheitsupdates (WordPress-Core, Plugins, Themes)
  • Überwachung auf Sicherheitslücken
  • Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten

A.6 Updates und Wartung nach Abnahme

A.6.1 Keine Update-Pflicht ohne Wartungsvertrag

Nach Abnahme des WordPress-Projekts besteht keine Verpflichtung des Entwicklers, Updates für WordPress-Core, Plugins, Themes oder individuell entwickelte Komponenten bereitzustellen, sofern kein separater Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

A.6.2 Wartungsvertrag (optional)

Auf Wunsch kann ein separater Wartungs- und Pflegevertrag abgeschlossen werden, der folgende Leistungen umfassen kann:

  • Regelmäßige Updates von WordPress-Core, Plugins und Themes
  • Sicherheits-Monitoring und Patch-Management
  • Backup-Management
  • Technischer Support
  • Performance-Optimierung

Die Konditionen werden separat vereinbart.

A.6.3 Haftungsausschluss für unterlassene Updates

Der Entwickler haftet nicht für Sicherheitslücken, Funktionsstörungen oder Datenverluste, die durch fehlende oder verzögerte Updates nach Übergabe entstehen, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

A.7 Änderungen und Weiterentwicklungen

A.7.1 Änderungswünsche während der Projektphase

Änderungswünsche des Kunden, die nach Freigabe der Leistungsbeschreibung eingebracht werden, können zu Mehraufwand führen. Der Entwickler ist berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Umfangreiche Änderungen können eine Anpassung des Zeitplans und der Vergütung erforderlich machen.

A.7.2 Weiterentwicklungen nach Abnahme

Weiterentwicklungen, Erweiterungen oder Anpassungen nach Abnahme des WordPress-Projekts sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und werden separat beauftragt und vergütet.

A.7.3 Kompatibilität bei Eigenänderungen

Nimmt der Kunde nach Übergabe eigenständig Änderungen am WordPress-Projekt vor oder beauftragt Dritte damit, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche für die betroffenen Bereiche. Der Entwickler haftet nicht für Funktionsstörungen, die auf solche Änderungen zurückzuführen sind.

A.8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

A.8.1 Vergütungsmodell

Die Vergütung für das WordPress-Projekt wird im Einzelvertrag festgelegt und kann als Festpreis, Time & Material oder in Teilbeträgen (Milestones) vereinbart werden.

A.8.2 Zahlungsplan

Der Zahlungsplan wird im Einzelvertrag individuell vereinbart. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt folgender Standard-Zahlungsplan:

  • 30% der Gesamtvergütung bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
  • 40% der Gesamtvergütung bei Bereitstellung zur Abnahme
  • 30% der Gesamtvergütung bei erfolgreicher Abnahme

Abweichende Zahlungspläne (z.B. Einmalzahlung nach Fertigstellung, projektspezifische Milestones) haben Vorrang vor diesem Standard-Zahlungsplan und werden im Einzelvertrag dokumentiert.

A.8.3 Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

A.8.4 Zurückbehaltung bei Mängeln

Der Kunde ist berechtigt, bei berechtigter Mängelrüge einen angemessenen Teil der Schlusszahlung (maximal das Doppelte der geschätzten Mängelbeseitigungskosten) bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zurückzubehalten.

A.9 Projektdauer und Termine

A.9.1 Projektlaufzeit

Die voraussichtliche Projektdauer wird im Einzelvertrag angegeben. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als "Fixtermin" vereinbart wurden.

A.9.2 Verzögerungen

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer technischer Probleme oder Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Projektlaufzeit. Der Entwickler informiert den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

A.9.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Inhalte, Texte, Bilder und andere Materialien rechtzeitig bereitzustellen
  • Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen zu erteilen
  • Testzugänge, FTP/SSH-Zugänge und Hosting-Informationen bereitzustellen
  • Einen bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen

Verzögerungen durch den Kunden verlängern die Projektlaufzeit entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

A.10 Gewährleistung und Mängelhaftung

A.10.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist für das WordPress-Projekt beträgt 12 Monate ab Abnahme.

A.10.2 Mängelansprüche

Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Der Entwickler wählt die Art der Nacherfüllung nach eigenem Ermessen.

A.10.3 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt oder ist ausgeschlossen für:

  • Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlende Updates oder nicht eingehaltene Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind
  • Funktionsstörungen von Drittanbieter-Plugins oder -Themes
  • Probleme durch das Hosting (Server-Ausfälle, Performance, Sicherheitslücken des Hosters)
  • Mängel, die erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftreten
  • Sicherheitslücken in veralteten WordPress-Versionen oder Plugins, sofern kein Wartungsvertrag besteht

A.10.4 Nachbesserungsfrist

Der Entwickler erhält eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (in der Regel 14 Werktage ab Mängelanzeige). Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde weitere Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.

A.11 Rechteübertragung bei WordPress-Projekten

A.11.1 Individuell entwickelte Komponenten

Nach vollständiger Zahlung der Vergütung werden dem Kunden die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an individuell für ihn entwickelten Themes, Plugins oder Code-Komponenten übertragen.

A.11.2 Drittanbieter-Software und Open Source

Für WordPress-Core, Drittanbieter-Plugins und -Themes gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen (z.B. GPL). Der Entwickler überträgt keine Rechte, die er selbst nicht besitzt.

A.11.3 Wiederverwendbare Komponenten

Der Entwickler behält sich das Recht vor, wiederverwendbare Code-Bibliotheken, Frameworks oder Know-how auch für andere Projekte zu nutzen.

A.11.4 Urhebernennung

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Entwickler berechtigt, im Footer der Website einen Hinweis "Entwickelt von Tail Forge Technologies" mit Verlinkung zur Website des Entwicklers anzubringen. Der Kunde kann gegen Aufpreis auf diese Nennung verzichten.

A.12 Datenschutz und DSGVO

A.12.1 Datenschutz-Grundverordnung

Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO auf seiner Website verantwortlich. Dies umfasst:

  • Erstellung einer Datenschutzerklärung
  • Einholung von Einwilligungen (z.B. Cookie-Banner)
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Drittanbietern (z.B. Google Analytics, Newsletter-Tools)
  • Verwaltung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, etc.)

A.12.2 Technische Unterstützung

Der Entwickler kann auf Wunsch technische Maßnahmen zur DSGVO-Konformität implementieren (z.B. Cookie-Banner, Anonymisierung von IP-Adressen), übernimmt jedoch keine rechtliche Beratung oder Haftung für die rechtliche Compliance der Website.

A.12.3 Auftragsverarbeitung während der Entwicklung

Soweit der Entwickler während der Entwicklungsphase personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gilt der separat abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

A.13 Schulung und Dokumentation

A.13.1 Übergabe-Dokumentation

Der Entwickler erstellt eine Basis-Dokumentation zur Bedienung des WordPress-Backends, soweit dies für die grundlegende Nutzung erforderlich ist.

A.13.2 Schulung (optional)

Auf Wunsch kann eine Schulung zur Bedienung der WordPress-Website vereinbart werden. Die Kosten hierfür werden separat berechnet.

A.13.3 WordPress-eigene Dokumentation

Für die allgemeine Bedienung von WordPress verweist der Entwickler auf die offizielle WordPress-Dokumentation und Community-Ressourcen.

A.14 Sicherheit

A.14.1 Sicherheitsmaßnahmen bei Übergabe

Der Entwickler stellt das WordPress-Projekt mit folgenden grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen bereit:

  • Sichere Passwörter für Admin-Accounts
  • Deaktivierung nicht benötigter Plugins und Themes
  • Grundlegende Sicherheitseinstellungen (soweit technisch möglich)

A.14.2 Laufende Sicherheit (Verantwortung des Kunden)

Nach Übergabe ist der Kunde für die Sicherheit der Website verantwortlich. Dies umfasst:

  • Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Verwendung sicherer Passwörter
  • Monitoring auf Malware und Hackerangriffe
  • SSL/TLS-Zertifikate
  • Firewall und DDoS-Schutz (Hosting-Ebene)

A.14.3 Haftungsausschluss für Sicherheitsvorfälle

Der Entwickler haftet nicht für Sicherheitsvorfälle (Hacks, Datenlecks, Malware) nach Übergabe des Projekts, sofern kein separater Wartungs- und Sicherheitsvertrag besteht.

A.15 Migration und Umzug

A.15.1 Migration bestehender Websites

Sofern im Projektumfang eine Migration einer bestehenden Website zu WordPress vereinbart ist, erfolgt diese nach bestem Wissen und Gewissen. Der Entwickler haftet nicht für Datenverluste oder Funktionseinschränkungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Quelldaten zurückzuführen sind.

A.15.2 Umzug zu anderem Hoster

Umzüge der WordPress-Installation zu einem anderen Hosting-Anbieter sind nicht Bestandteil des Projekts und können gegen Aufpreis beauftragt werden.

A.16 Support nach Projektabschluss

A.16.1 Support-Umfang ohne Wartungsvertrag

Nach Abnahme des Projekts besteht kein Anspruch auf kostenfreien Support, es sei denn, es handelt sich um Gewährleistungsfälle (Mängel im Sinne von A.10).

A.16.2 Kostenpflichtiger Support

Support-Anfragen außerhalb der Gewährleistung (z.B. Bedienungsfragen, Anpassungswünsche, technische Probleme durch Drittanbieter-Software) können gegen Stundenhonorar beauftragt werden.

A.16.3 Reaktionszeiten

Ohne separates Service Level Agreement (SLA) bestehen keine verbindlichen Reaktionszeiten für Support-Anfragen.

A.17 Haftungsbeschränkungen (Ergänzung zu Ziffer 5 der AGB)

A.17.1 Besondere Haftungsausschlüsse für WordPress-Projekte

Zusätzlich zu den allgemeinen Haftungsbeschränkungen in Ziffer 5 der AGB haftet der Entwickler bei WordPress-Projekten nicht für:

  • Ausfälle oder Performance-Probleme des Hosting-Anbieters (z.B. STRATO AG)
  • Sicherheitslücken in WordPress-Core, Plugins oder Themes nach Übergabe
  • Datenverluste mangels Backups durch den Kunden
  • Rechtliche Risiken aus der Nutzung von Drittanbieter-Software oder Inhalten
  • Verletzung von Lizenzbedingungen durch den Kunden
  • SEO-Rankings oder Sichtbarkeit in Suchmaschinen (sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart)

A.17.2 Maximale Haftungssumme

Die Haftung des Entwicklers für WordPress-Projekte ist auf die Höhe der für das konkrete Projekt gezahlten Vergütung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

A.18 Schlussbestimmungen

A.18.1 Rangfolge bei Widersprüchen

Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Anlage A und den allgemeinen AGB haben die Regelungen der Anlage A Vorrang für WordPress-Projekte.

A.18.2 Ergänzende Geltung der AGB

Für alle in dieser Anlage A nicht geregelten Fragen gelten die allgemeinen AGB von Tail Forge Technologies.

A.18.3 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Januar 2026

Tail Forge Technologies
Rostyslav Tulika
Herbstein, Deutschland